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Therapie für Kinder und Jugendliche Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gilt: Hier gilt bezüglich der angewandten Fachkunde und der probatorischen Sitzungen das Gleiche wie bei Erwachsenen. Bei Kindern, teilweise auch bei Jugendlichen, erfolgt die tiefenpsychologische Behandlung über den Einsatz verschiedener Spielzeuge, mit denen die Kinder Beziehung zu mir aufnehmen und gestalten. Somit erhalte ich Zugang zu ihren inneren psychischen Zuständen und Konflikten. Im Unterschied zur Einzeltherapie bei Erwachsenen gilt folgender Zusatz: Jugendliche und Kinder gelten vom 7. bis zum 18. Lebensjahr als beschränkt geschäftsfähig. Daher muß die Beauftragung zur Psychotherapie mit der Einwilligung des/der Sorgerechtsinhaber erfolgen. |
Es heißt:Die Suche nach dem Langenhorner Markt 11 |
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